Elektro- und Gasantriebe gelten als bevorzugte Alternative zum Schutz der Benutzer und anderer Menschen in der unmittelbaren Umgebung von Baumaschinen.
Lesen Sie hier die entsprechenden Auszüge aus „Technische Regeln für Gefahrstoffe“ (TRGS 554) – veröffentlicht in den Fachinformationen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) und auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua).
Aus „Technische Regeln für Gefahrstoffe“
„Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass DME (Dieselmotoremissionen) nicht frei werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Dies bedeutet, zu prüfen, ob die anstehenden Aufgaben und Tätigkeiten auch durch andere Antriebstechniken erfüllt werden können.“*
„Der Einsatz von dieselgetriebenen Fahrzeugen oder Flurförderzeugen in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen ist vom Arbeitgeber zu beschränken, wenn unter Berücksichtigung der erforderlichen Motorleistung oder Tragfähigkeit dieselbe Aufgabe auch durch schadstofffreie Antriebstechniken, z.B. durch Elektroantrieb, erfüllt werden kann.“ *
Finden Sie hier die gesamten Informationen der TRSG 554!
* aus TRSG 554